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Welche Heizungen werden gefördert?

Im Rahmen des Pariser Klimaübereinkommens im Jahr 2019 hat auch die Schweiz sich verpflichtet, ab 2050 keine Treibhausemissionen mehr auszustoßen und damit klimaneutral zu werden. Ein wichtiger Bestandteil dieser Bemühungen ist unweigerlich die Förderung von erneuerbaren Energien und die drastische Reduzierung von Co2 Emissionen. Einer der Hauptverursacher davon sind veraltete Heizungsanlagen, deren Betrieb häufig noch mit fossilen Brennstoffen läuft. Aus diesem Grund hat die Schweiz verschiedene Förderprogramme eingerichtet, die den Einbau bzw. die Umrüstung auf klimafreundlichere Heizsysteme unterstützen.

Die Fördermittel variieren je nach Kanton und sind dabei oft an bestimmte Voraussetzungen oder Kriterien gebunden. Speziell werden Heizungen gefördert, die erneuerbare Energien nutzen oder als besonders energieeffizient gelten. Dazu gehören zum Beispiel Wärmepumpe, Solarthermie-Anlagen, Biomasseheizungen und Fernwärme.

Jedes vorhandene Förderprogramm wird fortlaufend aktualisiert und verändert. Daher ist es wichtig, diese vorher zu prüfen, ehe Sie sich für eine bestimmte Heizungsart entscheiden.

 

Was wird gefördert?

Das Schweizer Gebäudeprogramm bietet zahlreiche Förderungen für energetische Sanierungsmaßnahmen. Das Ziel dahinter: Der Energieverbrauch und die Co2 Emissionen von Haushalten soll reduziert werden. Die Fördermaßnahmen lassen sich grob in vier Kategorien aufteilen:

 

Einzelmaßnahmen

Diese gelten für verschiedene Bereiche in der energetischen Sanierung. Wie beispielsweise für neue Heizungen, basierend auf erneuerbaren Energien. Auch die Sanierung der Heizungsanlage oder des Gebäudes wird davon abgedeckt.

 

Gesamtsanierung

Diese Förderung erhält nur derjenige, der nach einem von zwei energetischen Standards saniert. Entweder nach dem des Gebäudeenergieausweises der Kantone (GEAK) oder dem Minergie-Standard.

 

Neubau

Ähnlich wie die Förderung für eine Gesamtsanierung, jedoch erhält man beim Neubau, unterm Strich betrachtet, weniger Geld als für eine vollständige Sanierung eines Altbaus.

 

Bonus

Bonus-Förderungen werden bei besonders umfassenden Sanierungen ausgezahlt.

 

Wichtig zu wissen: Viele Kantone und Gemeinden bieten eigene Förderungen an, welche in einzelnen Details vom Harmonisierten Fördermodell 2015 (HFM 2015) des Bundes abweichen können. Seit 2018 werden durch die per Volksentscheid beschlossene Energiestrategie 2050 mehr Mittel für das Gebäudeprogramm zur Verfügung gestellt.

 

Welche Fördersätze gelten in der Schweiz?

Die Fördersätze in der Schweiz können je nach Förderprogramm, -Institution und -Zweck unterschiedlich ausfallen. Es gibt jedoch einige allgemeine Anhaltspunkte, die für die meisten gängigen Zuschüsse gelten.

Zum Beispiel bietet die Schweizerische Eidgenossenschaft verschiedene Arten von Beiträgen und Finanzierungen für Unternehmen, Organisationen und Privatpersonen an, die auf nationaler Ebene tätig sind. Der finanzielle Spielraum hängt dabei von verschiedenen Faktoren ab, wie dem Zweck der Förderung, der Art des Projekts, der Größe des Unternehmens oder der Organisation. Doch auch die Finanzlage des Antragsstellers spielt eine relevante Rolle.

Darüber hinaus gibt es auch Förderprogramme auf kantonaler und kommunaler Ebene, die ebenfalls unterschiedliche Modelle anbieten. Hier ist es nicht ungewöhnlich, dass Unterschiede in den Anforderungen und Bedingungen hinsichtlich der Förderung existieren.

Um konkrete Informationen zu den Förderbedingungen und -Sätzen für eine bestimmte Maßnahme zu erhalten, ist es am besten, wenn Sie sich direkt an die zuständige Förderinstitution oder das Programm wenden und Informationen über die aktuellen Richtlinien und Auflagen einholen.

 

Welche Kosten sind förderfähig?

Die Art und Höhe der Förderung wird mittels «Mustervorschriften der Kantone im Energiebereich», kurz MuKEn, geregelt. Das sind die gesetzlichen Grundlagen für energetische Sanierungen und allgemeine Energievorschriften, welche seit dem Jahr 2000 bestehen. Mit dem Ziel, die Vorschriften der Kantone aneinander anzupassen. Dennoch gibt es Unterschiede, was und wie viel genau von den einzelnen Kantonen übernommen wird. Und ist abhängig von verschiedenen Faktoren.

In der Schweiz soll vor allem die Dämmung neuer wie alter Gebäude vorangetrieben werden. Diese Förderung in diesem Bereich (M-01) steht deswegen in fast allen Regionen zur Verfügung. Dazu gehören beispielsweise die Wärmedämmung der Fassade, des Dachs, der Wände und des Bodens. Die Anschaffung einer Wasser-Wasser-Wärmepumpe oder der Anschluss an ein Wärmenetz wird hingegen nicht in allen Kantonen gleichermaßen gefördert. Da sich die gesetzlichen Auflagen und Richtlinien sowie die Fördermittel permanent ändern, sollten Sie vor der Planung und Anschaffung genauere Informationen für Ihre Region einholen.

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Wie man die Finanzierung berechnet

Eine allgemeingültige Aussage über die exakten Förderkosten zu treffen, ist schwierig bis unmöglich. Wie bereits erwähnt, haben die Schweizer Kantone unterschiedliche Vorgaben und Anforderungen. Die Art der Heizungsanlage bzw. die energetische Sanierung spielen eine wichtige Rolle. Es gibt jedoch einige grundsätzliche Infos, die Sie bei der Berechnung des finanziellen Aufwands berücksichtigen können.

  • In welchem Kanton sind Sie Zuhause? Der Bund, die Kantone und auch die Gemeinden haben unterschiedliche Arten von Förderungen, von denen Sie profitieren können.
  • Welche Art von Heizungsanlage bevorzugen Sie? Der Bau einer Solarthermie zum Beispiel wird anders gefördert als eine Luft-Wasser-Wärmepumpe.
  • Wie groß ist Ihr Gebäude? In der Regel werden Förderkredite für Heizungsanlagen und energetische Sanierungen in der Schweiz anhand von verschiedenen Kriterien berechnet. Dazu gehören beispielsweise der Energiebedarf des Gebäudes, die Art und Effizienz der Heizungsanlage oder die Art der energetischen Sanierung. Je höher die Energieeffizienz der Anlage oder des Sanierungsvorhabens ist, desto höher kann die Förderung ausfallen.

Ein weiterer wichtiger Aspekt bei der Berechnung der Finanzierung ist die Gesamthöhe der Investition. Gerade hier können verschiedene Förderungen in Form von Zuschüssen oder zinsgünstigen Darlehen helfen, den finanziellen Aufwand zu senken. Auch hier gilt jedoch, dass die Höhe der Förderung je nach Kanton und Institution unterschiedlich ausfallen kann.

 

Wer kann staatliche Fördermittel beantragen?

Um von staatlichen Fördermitteln zu profitieren, müssen in der Regel bestimmt Schritte eingehalten werden. So müssen Sie zunächst einen Antrag stellen, der eine genaue Beschreibung der geplanten Maßnahmen und eine ungefähre Kostenaufstellung enthält. Gegebenenfalls sind auch weitere Unterlagen notwendig, wie etwa technische Zeichnungen oder Energieausweise. Nach einer sorgfältigen Prüfung der Anträge und Bewilligung der Zuschüsse kann mit der Umsetzung begonnen werden.

Innerhalb der Schweiz können verschiedene Akteure staatliche Fördermittel für Heizungsumrüstungen und energetische Sanierungsmaßnahmen beantragen. In der Regel sind dies Eigentümer von Wohn- und Geschäftsimmobilien, Hausverwaltungen, Baugenossenschaften und Gemeinden. Bei einigen Fällen können aber auch Mieter oder Pächter von den Förderbeiträgen profitieren, sofern sie den Eigentümer oder Vermieter davon überzeugen können, eine Heizungsmodernisierung durchzuführen.

 

Fazit

Zusammengefasst lässt sich die Aussage treffen, dass sich keine allgemeingültige Antwort auf die Frage formulieren lässt, welche Heizungen in der Schweiz finanziell gefördert werden. Denn dies ist abhängig von unterschiedlichen Anforderungen und variiert je nach Region. Eine professionelle Beratung über die förderfähigen Kosten ist daher unerlässlich, noch bevor Sie mit dem Kauf bzw. Umbau beginnen. So können Sie die optimale Finanzierung für Ihr Projekt erreichen.

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FAQ

Es gibt verschiedene Heizungssysteme, die Sie für die Zukunft in Betracht ziehen können. Wie z.B. Wärmepumpen, Biomasseheizungen oder auch Brennstoffzellenheizungen. Die Entscheidung hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie dem Gebäudetyp, der Verfügbarkeit von Brennstoffen und den persönlichen Präferenzen.

Auf diese Frage gibt es keine pauschale Antwort. Denn die Kosten sind abhängig von der Größe des Hauses, der Isolierung, dem Energiebedarf und dem Preis für Brennstoffe ab.

 

Philipp Mautner
Philipp Mautner ist als Sohn von Esther Mautner-Knabenhans die 5. Generation des im Jahr 1895 durch seinen Urgroßvater Jacques Knabenhans gegründeten Familienbetriebes. Als Geschäftsführer der Gebr. Knabenhans AG verfügt er über langjährige Erfahrung in den Bereichen Sanitär und Heizung, Dachdeckerei und Spenglerarbeiten sowie Kaminfegerarbeiten.